Mietvertragsbedingungen (AGB) der Autovermietung MiniRent

 

I    Allgemeine Bedingungen

  1. Vertragsparteien sind der Vermieter und der/die bezeichneten Mieter. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen.
    Die Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
  2. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich bestätigt werden muß, zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieses Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
  4. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter vollgetankt wieder abzugeben. Treibstoffkosten während der Mietzeit gehen auf Kosten des Mieters.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen.

 

II    Mietzeit

 

  1. Als Miettag gilt jeder angefangene Kalendertag. Die Zeit gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
  2. Die Mietzeit beginnt und endet im Betrieb des Vermieters bzw. an anderen vom Vermieter festgelegten Orten / Adressen
  3. Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Vermieters zu verschaffen.

 

III    Benutzung des Fahrzeugs

 

  1. Zum Fahren des Fahrzeugs sind nur die im Mietvertrag genannten Mieter berechtigt ( bei Firmenanmietungen fest angestellte Fahrer ). Für ein etwaiges Verschulden des Fahrers haftet der Mieter in gleichem Umfang wie für sein eigenes Verschulden.
  2. Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Dem Mieter ist nicht gestattet…
    a.) die aktive Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
    b.) Fahrten ins Ausland ( ohne Zustimmung des Vermieters )
    c.) Die Mitnahme von Waren, Wertpapieren oder Geld, ohne gültige Begleitpapiere
    d.) Die Begehung von Zoll- oder anderen Straftaten
  3. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter bei jedem Tanken zu überprüfen. Vor Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken.
  4. Bei eventuell anfallenden Reparaturen ist die nächste Werkstatt aufzusuchen. Zu Reparaturen über 50,00 € muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
  5. Bei jedem Unfall ist die Polizei hinzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel ( Zeugen, Spuren … ) sind zu sichern und entsprechende Personalien der Beteiligten zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben ( Verlust des Versicherungsschutzes ). Sofort nach dem Unfall muss der Mieter eine Unfallschilderung ( Protokoll, Skizze ) erstellen. Andernfalls haftet der Mieter für den gesamten Schaden des Vermieters.

 

 

IV     Reservierung, Stornierung, Übernahme

Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für einzelne Fahrzeuge. Ist das Fahrzeug nicht innerhalb 2 Stunden ab Reservierungszeitpunkt abgeholt, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Stornierungen müssen spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Stornierungen, die danach erfolgen, ziehen die Berechnung eines Tagessatzes nach sich.

 

V    Rückgabe des Fahrzeugs

 

  1. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist nur während, wenn nicht anders vereinbart, der üblichen Geschäftszeiten möglich
  2. Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter, ohne weitere Aufforderung, alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden zu melden.

 

VI    Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vollkaskoversichert mit 500,00 € Selbstbeteiligung.

 

VII    Haftungsfreiheit des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeugs ergeben oder die infolge verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens entstehen.


VIII    Mietpreis und Zahlungsbedingungen

 

  1. Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Vermieters oder bedarf der Absprache zwischen den beiden Mietparteien
  2. Der Mietpreis schließt Kfz-Steuer, Versicherung, Ölverbrauch, Wartungsdienst und Verschleißreparaturen ein
  3. Der Berechnung der Kilometer werden allein die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt.
  4. Für nicht getankte Fahrzeuge wird außer den Tankkosten eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € (netto) in Rechnung gestellt
  5. Die Mietwagenkosten sind bei Anmietung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges wird für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 0,045% pro Tag zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.

 

IX    Nebenabreden und Ergänzungen

 

  1. Nebenabreden oder jegliche Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters
  2. Eine oder mehrere der zum Vertragsinhalt gewordenen Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
  3. Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.

        

X    Datenschutz

    
Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten nur zum Zweck seiner von ihm angebotenen Dienstleistung sowie zur Bearbeitung jeglicher Anfrage entsprechend vertraulich zu verwenden.

 

MiniRent Tübingen
die Autovermietung der
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